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Wild Campen / Rasten ? Gesetze?!
Hey Leute,
mir stellt sich schon seit Monaten die Frage wie die Sache zwischen Wild Campen und Rasten aussieht... Rasten in einem Naherholungsgebiet (z.B. Nationalpark Eifel) ist ja nicht Verboten, sogar erwünscht... Das Wildcampen generell Verboten ist, ist mir bewusst... Wo fängt allerdings das Wildcampen an? Sobald man einen Unterschlupf gebaut hat? Tarp? Zelt? Ein Tarp kann auch als Regenschutz dienen und nicht als direkter Unterschlupf... Wo liegt also die Grenze zwischen Rasten und Campen? Wann Rastet man und wann Campt man? |
#2
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Gute Frage, wissen tu ich das auch nicht.
Aber es ist wohl Auslegungssache und hat mit Anstand und so zu tun. Gegen ein Nickerchen im Sitzen ist sicher nichts einzuwenden. Auf ner Parkbank oder so rumlungern könnte dafür wiederrum zu "Komplikationen" führen. Kommt wohl auch drauf an wie man aussieht. Bei nem Typen im Anzug wird man eher weniger die Bullen holen als bei nem Penner Über Nacht bleiben und dort schlafen könnte wohl auch ein interessanter Punkt sein. |
#3
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Der Gesetzesdschungel hat mal wieder zugeschlagen...
Allerdings glaube ich nicht das es auslegungssache ist wenn die begründung damit anfängt wie jemand aussieht... Für mich wäre das eine Diskriminierung egal in welcher hinsicht Soweit ich das mal verstanden hab gilt es erst als Campen wenn man sich eine feste bleibe gebaut hat, also ein Zelt. Ich wüsste nicht dass es jemanden verboten wäre sich vor "Regen" (Stichwort: Tarp) zu schützen oder sich mal eben hinzulegen um eine runde zu schlafen Wenn ich dann bis morgens durch schlafe kann ich ja auch nichts dafür oder? Aber genau das ist das Problem, ich weiß es halt nicht sondern vermute nur, aber das bringt ja keinen weiter... |
#4
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Ja ich hab mich da ein bisschen schwamming ausgedrückt. Das war auch nur mein erster Gedankenschwall zu "Papier" gebracht
Im zweiten Anlauf hab ich da aber etwas gefunden das dir weiterhelfen könnte. Zitat:
http://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/ |
#5
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Erstmal danke für die gute Antwort =)
Das heißt also im Klartext dass: Ich im Wald, ein Tarp errichten kann, eine Unterlage, alias Schlafsack, hinlegen kann mich dann dort hinlegen kann oder im Prinzip "Bushcraften" kann allerdings ohne Sachschäden in Form von Lagerfeuern, Jagen etc. und wenn dann jemand (Polizei, Förster, Ranger) meint er müsste mich "doof" anmachen kann ich sagen dass ich den Sonnenaufgang + Tierwelt sehen möchte. Solange dies alles auf Öffenltichem Gelände geschiet und das würde dann als Ruhen bzw. Biwakieren gelten und wäre somit erlaubt/Legal? So entnehme ich das auf jedenfall aus dem Text |
#6
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So stehts zumindest drinnen. Leider konnte ich keinen offiziellen Gesetzestext dazu finden da ich noch herausfinden muss wie das betreffende Gesetz lautet.
Lässt sich aber sicher auch rausfinden, aber nicht mehr heute Nacht |
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