Zitat:
Zitat von Einzelkämpfer
Ich habe im Internet gelesen dass das Feuermachen in deutschen Wäldern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist. Was wohl heißen soll, dass es vom 1. November bis zum 28. Februar erlaubt ist.
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Das ist eine fehl-info.
Das rauchen im wald ist in dem genannten zeitraum verboten & so wie so nur gestattet so lange man sich auf den befestigten waldwegen aufhält & das man die kippe nicht achtlos weg wirft sondern ordentlich ausmacht wird auch vorrausgesetzt.