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Alt 24.03.2012, 13:46
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Schwefelporling Schwefelporling ist offline
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Schwefelporling Stammes Mitglied
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Soweit ich weiß, sind Teleskopschlagstöcke in Deutschland auch schon verboten, genau wie Elektroabwehrgeräte.
Ich habe zwar den kleinen Waffenschein (im Prinzip ist ja alles was man dafür braucht ein harmloses Führungszeugnis und das Geld für die Verwaltungsgebühr), aber führe meine Schreckschußwaffen kaum noch. Pfefferwirkstoff ist nur für die Tierabwehr zugelassen und somit kommt man auch wieder in Rechtfertigungsnot, selbst wenn der Einsatz der SSW generell akzeptiert würde.
Ich führe daher Alltagsgegenstände, die sich als Hiebwaffe zweckentfremden lassen, sowie ein arretierendes Klappmesser. Das Messer würde ich aber nur einsetzen, wenn die akute Gefahr besteht, von mehreren Gegnern im Gewaltrausch zerstampft zu werden. Denn die Einsatzmöglichkeiten einer solchen Miniwaffe sind auch sehr begrenzt, wenn der Besitz schon in der Eskalationsphase verraten wird. Womöglich setzen die Gegner dann, wie schon bemerkt, von vornherein wirkungsvollere Waffen ein.
Wenn es geht, einfach mit Händen und Füßen kurz, aber heftig wehren, und dann: Fersengeld.

Geändert von Schwefelporling (24.03.2012 um 13:48 Uhr) Grund: "die" war doppelt
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