Wenn Pfefferspray zum Zweck der Tierabwehr gekauft, aber dann in der Not doch gegen Menschen eingesetzt wird, wird häufig ein Auge zugedrückt. Man muß die Improvisation halt vor Gericht glaubhaft machen; also daß dummerweise in dem Moment nichts anderes verfügbar war und die unmittelbare Gefahr nur so abgewehrt werden konnte. Wenn es so aussieht, als hätte man als geeignetstes Mittel zum Zwecke der Abwehr von menschlichen Eindringlingen Pfefferspray parat gehalten, dann ist man am Ende praktisch selber der Täter und wird bestraft.
Dann vielleicht doch besser normal gesicherte Fenster und Türen. Plus ein zur Waffe zweckentfremdeter Gegenstand wie Gußpfanne, Schlosserhammer oder meinetwegen Hantelstange, da kann keiner was sagen.
|