Zitat:
Zitat von vival
...und nochwas unter waffenfreaks das tragen von sämtlichen schußwaffen ist in der öfentlichkeit verboten und ist nach § 47 wafengesetz nicht unter einem halben jahr freiheitstrafe strafbar !! also aufpassen nur in wirklichen not situationen
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Tja da sagt mein Gestzbuch etwas ganz anderes !
Zitat: Waffenpass
"Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz (Waffenbesitzkarte) auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von genehmigungspflichtigen Waffen (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt." Zitat ende.
http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990019.html
Natürlich ist der Erwerb ohne eine Begründete Berufsausübung mit zugehörigen Nutzen einer solchen waffe sehr schwer zu erlangen .
Jedoch muss ich dir Recht geben das man mit einer Waffe niemals Leichtfertig umgehen sollte ! sie ist ein Werkzeug und ein sehr Gefährliches auch noch.