Thema: Rechtslage
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 23.08.2011, 00:16
Benutzerbild von Mücke
Mücke Mücke ist offline
Offline
 
Registriert seit: 09.06.2008
Ort: land of the kingfisher
Beiträge: 735
Renommee-Modifikator: 16
Mücke Stammes Mitglied
Standard

oh das hab ich übersehn..
also wies praktisch aussieht ist ne andere sache, aber rechtlich gesehn unterscheidet man grundsätzlcih haustiere,nutztiere, wildtiere, futtertiere,versuchs- und haustiere.. für deren tötung es unterschiedliche gesetze gibt.
du findest die richtlinien im jeweiligen tierschutz-, naturschutz-, tierversuchsgesetz und jagd/fischereirecht.
grundsätzlich darfst du kein tier ohne vernünftigen grund töten, und eigentlich dürfen das nur befugte personen die über eine fachgerechte tötung bescheidwissen muss, damit es zu keiner tierquälerei kommt. auch schädlingsbekämpfung muss an sich fachgerecht sein.
tierschutz zumindest is in .at bundessache, bei den anderen gesetzen müsst i nachschaun.
das zum recht.

lg
__________________
`it is easy to be brave from a distance´

THANK YOU
mother nature

i respect you with all my heart
i will `fight´ for you
until i part

BITTE (un)lieber ORF, antworten Sie bevor sie andere Menschen fast killen auf die Frage `Ist da jemand?´ mal selbst mit `Ja - hier ist jemand!´ bei einer `licht ins dunkel´ intiative - und nicht nur wenn sie GELD dafür bekommen.... jemand der von mutter erde den auftrag hat, licht ins dunkel zu bringen. vielen dank. nur falls die KRONE mitliest.
Mit Zitat antworten