Zitat:
Zitat von Rocky
Hi Bowhunter,
nimmst Du dafür auch immer ein mit Schloß abschließbares Behältnis mit?! Ansonsten sagt das Waffengesetz in D, daß Du böse bist und die Polizei nimmt Dich mit!
Gruß
Rocky
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aber ich muss dir wiedersprechen wen du damit in den wald gehst und deine absichten positiv sind ist es legal die sog. absichten regelung tritt in kraft die beschreibt im grundgesetzt von DE und AT das es ok geht wen man damit z.b. vorhat eine wanderung durch die wildniss zu machen !
ansonsten wen dich die polente in der stadt kontroliert und du hast das BW stumpf dabei ( kleines taschenmesser ) wird dies beschlagnahmt es kommt also nicht unbedingt auf das messer an sondern auf die umstehede situation und kullisse