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-   -   feuermachen erlaubt?? (http://www.survival-forum.com/showthread.php?t=2473)

stefan ai 11.02.2013 22:31

feuermachen erlaubt??
 
hello, mal eine frage wie schaut das recht aus mit feuermachen im wald und gibt es ein kleines schlupfloch!! bitte eure erfahrungen ??

lg, stefan danke

Sigurd 11.02.2013 22:46

Ist untersagt und nein, rechtlich gesehen nicht.
Du kannst dich natürlich a) nicht erwischen lassen solang du keinen Schaden veranstaltest

oder b) die zuständigen Behörden um Erlaubnis bitten.

mogusch 11.02.2013 23:13

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald rät ...

"Grillen/Lagerfeuer
Grillen (auch mit einem mobilen Campinggrill) oder das Entzünden eines Lagerfeuers ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine wilde Feuerstelle an einem See oder auf einer Waldlichtung oder einer Wiese im Wald betrieben wird. Die SDW rät, auf Flächen, die an Wälder grenzen, eine Mindestentfernung von 100 Metern zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten, so wie es in einigen Bundesländern auch gesetzlich festgeschrieben ist.."

Näheres findest du beim gockeln unter einbeziehung deines entsprechenden landes/bundeslandes.
In der BRD können dazu noch verschiedene gemeindesatzungen od stadtverordnungen greifen.

Also, gleich das zündeln auf öffentliche grillstellen od auf eigenen grund verlegen.


Erfahrungern:
Such dir mehrere öffentliche grillplätze. So kannst du bei überbelegung notfalls ausweichen. Und auserdem ist unter der woche & an nieseligen tagen weitaus weniger los als am we.


Waldbrandschutz
Pressemitteilungen und Hinweistafeln geben Auskunft über die aktuelle Brandgefahr. In Bundesländern, die das System der Waldbrandwarnstufen eingesetzt haben, ist bei der höchsten Waldbrandwarnstufe (4) das Verlassen der Wege untersagt. Hiermit soll verhindert werden, dass durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand ausgelöst wird.
Im Jahr 2009 gab es in Deutschland etwa 858 Waldbrände, wodurch eine Fläche von ca. 757 Fußballfeldern vernichtet wurde. Wie in den vergangenen Jahren waren die meisten Brände in den Kiefernwäldern Brandenburgs und in Niedersachsen.
Bei etwa 40 % der Brände war die Ursache ungeklärt, ein Viertel wurde durch Brandstiftung und 16 % durch Fahrlässigkeit verursacht. Eine natürliche Ursache war Auslöser bei 7 % der Brände.
Die SDW bittet die Waldbesucher um die Einhaltung des Rauchverbotes im Wald (s. Rauchen) und weist darauf hin, dass das Grillen nur auf ausgewiesenen Plätzen gestattet ist (s. Grillen).

Einzelkämpfer 12.02.2013 12:29

Ich habe im Internet gelesen dass das Feuermachen in deutschen Wäldern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist. Was wohl heißen soll, dass es vom 1. November bis zum 28. Februar erlaubt ist.

stefan ai 12.02.2013 14:12

hello, ich danke euch für die gute info!! wie hoch sind die strafen wenn man erwischt wird und wichtig keinen schaden angerichtet hat ohne waldbrand nätürlich? oder gibt es einheitsstrafen??

lg, stefan danke

mogusch 12.02.2013 18:32

Zitat:

Zitat von Einzelkämpfer (Beitrag 18654)
Ich habe im Internet gelesen dass das Feuermachen in deutschen Wäldern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist. Was wohl heißen soll, dass es vom 1. November bis zum 28. Februar erlaubt ist.

Das ist eine fehl-info.
Das rauchen im wald ist in dem genannten zeitraum verboten & so wie so nur gestattet so lange man sich auf den befestigten waldwegen aufhält & das man die kippe nicht achtlos weg wirft sondern ordentlich ausmacht wird auch vorrausgesetzt.

Einzelkämpfer 13.02.2013 18:14

Ok, wie schon gesagt, ich habs gelesen.

Halbtags-Fliege 19.02.2013 00:03

Genau zur richtigen Zeit gefragt. :) Auf YT hat Kai Sackmann erst ein zweiteiliges Aufklärungsvideo zu dem Thema gemacht. Such einfach mal: " Kai Sackman Survivalrecht Feuer" oder so. Hoffe ich konnte dir helfen. :) Lg Fliege


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